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   VGH Bayern, 21.08.2019 - 16a DS 19.388   

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https://dejure.org/2019,27597
VGH Bayern, 21.08.2019 - 16a DS 19.388 (https://dejure.org/2019,27597)
VGH Bayern, Entscheidung vom 21.08.2019 - 16a DS 19.388 (https://dejure.org/2019,27597)
VGH Bayern, Entscheidung vom 21. August 2019 - 16a DS 19.388 (https://dejure.org/2019,27597)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    SGB IX § 178 Abs. 2 S. 2; BayDG Art. 39, Art. 40 Abs. 1,Art. 53 Abs. 3, Art. 61 Abs. 1
    Rückwirkende Aufhebung der vorläufigen Dienstenthebung wegen unterlassener Anhörung der Schwerbehindertenvertretung

  • rewis.io

    Rückwirkende Aufhebung der vorläufigen Dienstenthebung wegen unterlassener Anhörung der Schwerbehindertenvertretung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Aussetzung der Einbehaltung von 30 Prozent der monatlichen Dienstbezüge eines Beamten; Notwendige Beteiligung der Schwerbehindertenvertretung bei einer Disziplinarverfügung

  • rechtsportal.de

    Vorläufige Dienstenthebung; Einbehaltung von Bezügen; Beteiligung der Schwerbehindertenvertretung; Dienstenthebung; Disziplinarklage; Beschwerde; Einbehaltung; ernstliche Zweifel; Schwerbehindertenvertretung; Zweifel

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (4)

  • OVG Schleswig-Holstein, 26.09.2018 - 14 MB 1/18

    Zuständigkeit des Richterdienstgerichts für die Überprüfung einer vorläufigen

    Auszug aus VGH Bayern, 21.08.2019 - 16a DS 19.388
    Bei den Ermessensentscheidungen über die vorläufige Dienstenthebung und die Einbehaltung von Dienstbezügen sowie die Höhe des Einbehaltungssatzes hat der Antragsgegner die konkreten Umstände des Einzelfalls zu berücksichtigen und dabei auf die persönlichen Umstände und die individuellen Bedürfnisse der Betroffenen abzustellen, zu denen auch die Schwerbehinderung gehört (vgl. BayVGH, B.v. 15.11.2011 - 16a DA 11.1261 - juris Rn. 22; SächsOVG, B.v. 12.8.2014 - D 6 B 78/14 - juris Rn. 6; OVG SH, B.v. 26.9.2018 - 14 MB 1/18 - juris Rn. 8).

    Denn während im Disziplinarklageverfahren aufgrund der Regelung des Art. 59 BayDG anderenfalls ein Klageverbrauch einträte, ist es dem Dienstherrn unbenommen, nach korrekter Beteiligung der Schwerbehindertenvertretung erneut über die vorläufige Dienstenthebung und die Einbehaltung von Dienstbezügen zu entscheiden (OVG SH, B.v. 26.9.2018 - 14 MB 1/18 - juris Rn. 33).

    Sowohl die vorläufige Dienstenthebung als auch die Kürzung der Dienstbezüge waren mit rückwirkender Kraft aufzuheben, da der Antragsteller Anspruch auf Rechtsschutz gegenüber der angefochtenen Entscheidung nicht erst im Entscheidungszeitpunkt durch den Senat hat, sondern im Hinblick auf Art. 19 Abs. 4 GG für den gesamten Zeitraum, in dem die Maßnahme seine Rechte beeinträchtigt hat, jedoch nicht vor Anrufung des Gerichts (vgl. BayVGH, B.v. 15.11.2011 - 16a DA 11.1261 - juris Rn. 24; SächsOVG, B.v. 12.8.2014 - D 6 B 78/14 - juris Rn. 9 m.w.N.; OVG SH, B.v. 26.9.2018 - 14 MB 1/18 - juris Rn. 31).

  • OVG Sachsen, 12.08.2014 - D 6 B 78/14

    Vorläufige Dienstenthebung, Einbehaltung der Dienstbezüge, Beteiligung der

    Auszug aus VGH Bayern, 21.08.2019 - 16a DS 19.388
    Bei den Ermessensentscheidungen über die vorläufige Dienstenthebung und die Einbehaltung von Dienstbezügen sowie die Höhe des Einbehaltungssatzes hat der Antragsgegner die konkreten Umstände des Einzelfalls zu berücksichtigen und dabei auf die persönlichen Umstände und die individuellen Bedürfnisse der Betroffenen abzustellen, zu denen auch die Schwerbehinderung gehört (vgl. BayVGH, B.v. 15.11.2011 - 16a DA 11.1261 - juris Rn. 22; SächsOVG, B.v. 12.8.2014 - D 6 B 78/14 - juris Rn. 6; OVG SH, B.v. 26.9.2018 - 14 MB 1/18 - juris Rn. 8).

    Die fehlende oder fehlerhafte Anhörung der Schwerbehindertenvertretung ist zwar nach § 178 Abs. 2 Satz 2 SGB IX grundsätzlich heilbar (vgl. SächsOVG, B.v. 12.8.2014 - D 6 B 78/14 - juris Rn. 6 mit Verweis auf BVerwG, B.v. 27.4.1983 - 2 WDB 2/83 - BVerwGE 76, 82/87), dies führt aber nicht zur Anwendung des Mängelbeseitigungsverfahrens nach Art. 53 Abs. 3 BayDG.

    Sowohl die vorläufige Dienstenthebung als auch die Kürzung der Dienstbezüge waren mit rückwirkender Kraft aufzuheben, da der Antragsteller Anspruch auf Rechtsschutz gegenüber der angefochtenen Entscheidung nicht erst im Entscheidungszeitpunkt durch den Senat hat, sondern im Hinblick auf Art. 19 Abs. 4 GG für den gesamten Zeitraum, in dem die Maßnahme seine Rechte beeinträchtigt hat, jedoch nicht vor Anrufung des Gerichts (vgl. BayVGH, B.v. 15.11.2011 - 16a DA 11.1261 - juris Rn. 24; SächsOVG, B.v. 12.8.2014 - D 6 B 78/14 - juris Rn. 9 m.w.N.; OVG SH, B.v. 26.9.2018 - 14 MB 1/18 - juris Rn. 31).

  • VGH Bayern, 15.11.2011 - 16a DA 11.1261

    Einbehaltung von Bezügen; Anhörung Schwerbehindertenvertretung (hier:

    Auszug aus VGH Bayern, 21.08.2019 - 16a DS 19.388
    Bei den Ermessensentscheidungen über die vorläufige Dienstenthebung und die Einbehaltung von Dienstbezügen sowie die Höhe des Einbehaltungssatzes hat der Antragsgegner die konkreten Umstände des Einzelfalls zu berücksichtigen und dabei auf die persönlichen Umstände und die individuellen Bedürfnisse der Betroffenen abzustellen, zu denen auch die Schwerbehinderung gehört (vgl. BayVGH, B.v. 15.11.2011 - 16a DA 11.1261 - juris Rn. 22; SächsOVG, B.v. 12.8.2014 - D 6 B 78/14 - juris Rn. 6; OVG SH, B.v. 26.9.2018 - 14 MB 1/18 - juris Rn. 8).

    Sowohl die vorläufige Dienstenthebung als auch die Kürzung der Dienstbezüge waren mit rückwirkender Kraft aufzuheben, da der Antragsteller Anspruch auf Rechtsschutz gegenüber der angefochtenen Entscheidung nicht erst im Entscheidungszeitpunkt durch den Senat hat, sondern im Hinblick auf Art. 19 Abs. 4 GG für den gesamten Zeitraum, in dem die Maßnahme seine Rechte beeinträchtigt hat, jedoch nicht vor Anrufung des Gerichts (vgl. BayVGH, B.v. 15.11.2011 - 16a DA 11.1261 - juris Rn. 24; SächsOVG, B.v. 12.8.2014 - D 6 B 78/14 - juris Rn. 9 m.w.N.; OVG SH, B.v. 26.9.2018 - 14 MB 1/18 - juris Rn. 31).

  • BVerwG, 27.04.1983 - 2 WDB 2.83

    Anhörung des Vertrauensmannes der Schwerbehinderten bei Ausübung der

    Auszug aus VGH Bayern, 21.08.2019 - 16a DS 19.388
    Die fehlende oder fehlerhafte Anhörung der Schwerbehindertenvertretung ist zwar nach § 178 Abs. 2 Satz 2 SGB IX grundsätzlich heilbar (vgl. SächsOVG, B.v. 12.8.2014 - D 6 B 78/14 - juris Rn. 6 mit Verweis auf BVerwG, B.v. 27.4.1983 - 2 WDB 2/83 - BVerwGE 76, 82/87), dies führt aber nicht zur Anwendung des Mängelbeseitigungsverfahrens nach Art. 53 Abs. 3 BayDG.
  • OVG Niedersachsen, 25.04.2022 - 6 LD 2/18

    Klagebefugnis; Personalrat; Ruhestandsbeamter; Schwerbehindertenvertretung;

    Denn sowohl der Beschluss des Sächsischen Oberverwaltungsgerichts vom 12. August 2014 (- D 6 B 78/14 -, juris) als auch die Beschlüsse des Oberverwaltungsgerichts des Landes Schleswig Holstein vom 26. September 2018 (- 14 MB 1/18 -, juris) und des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 21. August 2019 (- 16a DS 19.388 -, juris) betreffen eine nicht ordnungsgemäße Beteiligung der Schwerbehindertenvertretung gemäß § 95 Abs. 2 Satz 1 SGB IX a. F. im Vorfeld einer Entscheidung der Disziplinarbehörde in Gestalt einer Verfügung über die vorläufige Dienstenthebung und die Einbehaltung von Dienstbezügen, mithin Maßnahmen nach dem Disziplinarrecht gegen einen Beamten bei bestehendem Beamtenverhältnis, und betrifft überdies nicht die unterbliebene Beteiligung der Schwerbehindertenvertretung im Vorfeld einer auf die Verhängung der disziplinarrechtlichen Höchstmaßnahme gerichteten Disziplinarklage.
  • VG München, 26.08.2020 - M 19L DA 20.1651

    Antrag auf Aussetzung der vorläufigen Dienstenthebung und der Einbehaltung von

    Auf seine Beschwerde hob der Bayerische Verwaltungsgerichtshof den Beschluss des Verwaltungsgerichts München mit Beschluss vom 21. August 2019 (16a DS 19.388) auf und setzte die vorläufige Dienstenthebung und die Einbehaltung der Dienstbezüge rückwirkend ab 19. November 2018 aus, weil die Schwerbehindertenvertretung nicht ordnungsgemäß beteiligt worden war.

    Daneben ist - wie der Antragsteller zutreffend ausführt - seine Schwerbehinderteneigenschaft im Rahmen der konkreten Umstände des Einzelfalls in die Ermessensentscheidung über die vorläufige Dienstenthebung und Einbehaltung von Dienstbezügen einzustellen (BayVGH, B.v. 21.8.2019 - 16a DS 19.388 - juris Rn. 3).

  • VG München, 22.02.2023 - M 19L DK 21.4892

    Entfernung aus dem Dienst wegen unzulässiger Bestellung von Hardware,

    Seinen hiergegen gerichteten Antrag auf vorläufigen Rechtsschutz lehnte das Verwaltungsgericht München mit Beschluss vom 7. Februar 2019 (M 19L DA 18.5643) ab; der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hob den Beschluss des Verwaltungsgerichts mit Beschluss vom 21. August 2019 (16a DS 19.388) wegen nicht ordnungsgemäßer Beteiligung der Schwerbehindertenvertretung auf und setzte die vorläufige Dienstenthebung aus.
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